Forderungsmanagement & Prozessfinanzierung

Forderungsmanagement

Unter gutem Forderungsmanagement versteht man ein professionelles Mahnwesen mit dem Ziel, Zahlungsausfälle zu vermeiden und die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Die Aufgaben des Forderungsmanagement bestehen darüber hinaus darin, Rechnungsempfänger rechtzeitig und wirkungsvoll an die Zahlungspflicht zu erinnern und diese zur Zahlung anzuhalten. Früh reagieren heißt Kosten sparen! Eine frühzeitige Forderungsübergabe an die SP Circle als Inkasso-Spezialist erhöht die Erfolgschancen und spart in Ihrem Unternehmen Zeit und somit Personalkosten.
Wir sind Spezialisten für das Forderungsmanagement. Speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Lösungen ermöglichen es uns, Forderungen effizient außergerichtlich beizutreiben, aber auch Gerichts- und Insolvenzverfahren sowie Zwangsvollstreckungen erfolgreich durchzuführen.

Risikomanagement

Forderungsmanagement ist für uns immer auch ein integraler Bestandteil des gesamten Risikomanagements und der Kundenbeziehung. Deshalb steht für uns der schonende, faire, respektvolle und somit werterhaltende Umgang mit Ihren Kunden immer im Vordergrund. Wir machen unsere Vorgehensweise individuell davon abhängig, welche Historie der jeweilige Kunde hat und welche vertraglichen Besonderheiten im Einzelfall zu beachten sind.
 
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, so steht uns auch das volle rechtliche Instrumentarium zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten zur Verfügung.

Prozesskostenfinanzierung

Die Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung.

Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche.
Generell setzt sich die SP Circle für jeden Anspruch ein, bei dem eine wirtschaftliche Beteiligung am Prozesserfolg in Frage kommt. Wir prüfen schnell und kostenfrei, ob eine Finanzierung Ihres Falls möglich ist.

Das sind die Voraussetzungen für eine Prozesskostenfinanzierung:

  • Sie können oder möchten die Prozesskosten nicht selbst aufbringen.
  • Wir bewerten Ihren Fall mit überwiegenden Erfolgsaussichten.
  • Sie verfügen über keine Rechtsschutzversicherung oder diese hat eine Deckung abgelehnt.
  • Ihnen wird keine staatliche Prozesskostenhilfe gewährt.
  • Die Bonität des Gegners ist weitestgehend gesichert
  • Der Gerichtsstand befindet sich in Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar.


 

Wird der Fall als überwiegend erfolgsversprechend eingestuft, erhalten Sie den Prozessfinanzierungsvertrag. Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an (Link, Mail, Telefonnummer).